Die Österreicher haben’s gut. 1919 wurden bei ihnen im Adelsaufhebungsgesetz alle kraft Geburt erworbenen Privilegien des Adels gesetzlich abgeschafft.1 Selbst das „Von“ ist verboten; die Strafen gegen Verstöße sind allerdings gering. (Wäre ja auch noch schöner!)
Dagegen Deutschland: Sozialneid überall bei den Geringverdienern, die über kein ererbtes Vermögen in Gestalt eines Schlosses und diverser Ländereien verfügen – na ja, außer bei den Lesern der Regenbogenpresse, denn die haben ja womöglich ein Schloss an der Pforte ihres Schrebergartengeländes!
Aber die Adligen sind zu ihrem großen Bedauern auch nur Menschen; hier müssen, wenn z.B. die „schillernde Persönlichkeit“, der „Lebenskünstler“ und „Strippenzieher“2 Dietrich Freiherr von Gumppenberg-Pöttmes-Oberprennberg in seinem Schloss Peuerbach gestorben ist („Es geschehen Dinge, die wir nicht begreifen können.”), ganz viele Freiherren und Freifrauen trauern, z.B.
Caspar Freiherr von Gumppenberg-Pöttmes-Oberprennberg
Kristina Freifrau von Gumppenberg-Pöttmes-Oberprennberg
Gregor Freiherr von Gumppenberg-Pöttmes-Oberprennberg mit Julia Freifrau von Hammerstein
Maximilian Freiherr von Gumppenberg-Pöttmes-Oberprennberg. Adel verpflichtet.
Österreich, du hast es besser.
- Nur in der Zeit des katholisch-autoritären Ständestaates zwischen 1934 und 1938 bis zum Anschluss Österreichs an Nazi-Deutschland wurde dies Gesetz außer Kraft gesetzt. Allerdings konnten die ehemaligen Angehörigen des Adels weiterhin auf ihren Besitztümern hausen, weil sie – bis auf die Habsburger – nicht enteignet wurden.
- Alle Zitate aus den Traueranzeigen in der Süddeutschen Zeitung”vom 5.5.21
An Euer Durchlaucht Gerd Freiherr von Abgrund-Kontroll-Stelle!
Erbitte wohlwollende Kenntnisnahme meines Kommentars.