Sehr geehrter Großkotz!

Gesetzt den Fall, man würde die folgende Information, die ausschließlich Fakten beinhaltet, beidseitig mit dem gleichen Text bedruckt, unter den Scheibenwischer eines dieser Information Bedürftigen klemmen, könnte man u.U. juristisch belangt werden. Ist das gerecht? Schlimmer wäre es da doch, wenn man ihn als Aufkleber am betreffenden Fahrzeug anbringen würde. Davon kann man unter juristischem Gesichtspunkt nur heftig abraten!

 

Hilfreiche Information

Sehr geehrte_r Parkplatzbenutzer-in!

Da Sie anscheinend ein ziemlich großes Auto fahren dürfen, muss man davon ausgehen, dass Sie nicht blind sind und daher gesehen haben, dass dieser Parkplatz für Behinderte reserviert ist.

Daher sollten Sie wissen:
Gemeint sind körperlich Behinderte, nicht moralische Krüppel oder Menschen mit einer sich im Rahmen eines durchschnittlichen BILD-Lesers bewegenden intellektuellen Schädigung, auch wenn diese eine Luxuslimousine besitzen.

 

 

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